Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und NetCom Sam Schwedler verbindlich und fair zu regeln. Grundlage einer Bestellung sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NetCom Sam Schwedler, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung anerkennen.
Vertrag über die Erstellung einer Webseite zwischen
NetCom Sam Schwedler Fabrikweg 2, D-09579 Borstendorf
im folgenden Text "NetCom" genannt, und
I. Vertragsgegenstand
Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages übernimmt NetCom die Erstellung einer Website für den Kunden.
Die Erstellung der Website umfasst die Konzepterstellung, Planung, Design, HTML-Kodierung, Programmierung und Übertragung zum Server eines externen Provider. Des weiteren umfasst das Leistungsangebot von NetCom alle im beiliegenden Angebot erwähnten Punkte.
Für die Pflege der Website im Internet bedarf es des Abschlusses eines besonderen Vertrages.
Die Website wird durch folgende Browser-Software lesbar sein: Microsoft Internet Explorer 4.0 oder neuer, Netscape Navigator 4.5 oder neuer, und alle anderen Browser die den W3C Spezifikationen entsprechen.
Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde das erforderliche Basismaterial, insbesondere gewünschte Texte und einzubauende Bilder zum vereinbarten Termin an NetCom übergeben.
II. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist dieser Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei NetCom gebunden.
III. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Planungs- und Programmierungsleistungen von NetCom sind lt. Angebot inkl. MwSt. zu vergüten.
Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, wird die Vergütung wie folgt fällig:
- Jahresgebühr für die Domain bei Anmeldung der Domain.
- Die Planungs- und Programmierungsleistungen bei Endabnahme.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Falls der Kunde noch keinen Provider hat bzw. der derzeitige Provider den Seitenanforderungen nicht entspricht, richtet NetCom für den Kunden einen entsprechenden Provider ein. Daraus entstehen monatliche Kosten in Höhe von Euro inkl. MwSt.. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen vor der automatischen Vertragsverlängerung schriftlich bei NetCom gekündigt wird.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird NetCom den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen sieben Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist NetCom berechtigt, bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von 13 % p.a zu verlangen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NetCom.
Dauert der Zahlungsverzug länger als 4 Wochen oder befindet sich der Kunde trotz Mahnung mit einem Betrag von mehr als EUR 100,-- in Verzug, so ist NetCom berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche von NetCom bleiben vorbehalten.
IV. Bereitstellung des Basismaterials durch den Kunden, Freistellung
Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, das Basismaterial NetCom zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Soweit an dem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Website aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages NetCom einzuräumen.
Sofern Dritte NetCom gegenüber geltend machen, dass die Einbeziehung von Basismaterial in die Website Urheberrechte, Markenrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird NetCom den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, NetCom insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, NetCom bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen von NetCom zu übernehmen.
V. Änderungen
Der Kunde kann bis zur Endabnahme der Website eine Änderung und/oder Ergänzung des Pflichtenhefts und/oder des Prototyps verlangen. NetCom wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit von NetCom zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrundegelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für NetCom ergibt.
NetCom wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung unterrichten. Die Vertragspartner verpflichten sich, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme von NetCom über eine Anpassung des vertraglichen Leistungsgefüges, insbesondere über ggf. erforderliche Abänderungen des Zeitplans und über eine Zusatzvergütung von NetCom für entstehenden Mehraufwand zu verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der Vertrag von NetCom ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.
Im Falle eines Änderungsverlangens verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten von NetCom unterbrochen waren. NetCom kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt wurde.
VI. Abnahme
NetCom wird dem Kunden die Fertigstellung des Entwurfes und der Website mitteilen, zum Zwecke der Abnahme durch den Kunden an dem im Pflichtenheft bzw. Protokoll spezifizierten Standort installieren und den Kunden über den Abschluss der Installation informieren.
Der Kunde verpflichtet sich, den Entwurf und die Website innerhalb von 14 Tagen auf ihre Funktionsfähigkeit und auf die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen zu überprüfen.
Sofern der Kunde an NetCom nicht innerhalb dieser Prüffrist eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel abgesandt hat, gelten der Entwurf bzw. die Website als abgenommen.
VII. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
NetCom und seine Mitarbeiter verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann NetCom schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Zudem Verpflichtet sich der Auftraggeber kein Quelltext oder Bildmaterial der Seite an Dritte weiterzugeben oder abzuändern. Bei zuwiderhandeln kann NetCom Schadenersatz fordern und die sofortige fristlose Kündigung aller Verträge mit dem Auftraggeber aussprechen.
Die "Verpflichtung zur Verschwiegenheit" gilt zudem auch für mündliche Aufträge und Vereinbahrungen.
VIII. Rechteeinräumung durch NetCom
NetCom ist berechtigt, eine Kopie der Website für Archivzwecke zu behalten, sowie diese Seite als Referenz zu bewerben. NetCom verpflichtet sich, das vom Kunden überlassene Basismaterial ohne besondere Zustimmung des Kunden weder für eigene noch für Zwecke Dritter zu nutzen und/oder zu verwerten und keine Websites für Dritte zu erstellen, die in ihrer Gestaltung mit der für den Kunden erstellten Website 100% identisch sind. Im übrigen ist NetCom jedoch in der Nutzung des im Rahmen dieses Vertrages entstandenen Know-hows frei.
IX. Kennzeichnung
NetCom ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die NetCom und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
X. Termine
NetCom verpflichtet sich die vereinbarten Leistungen bis zum schriftlich vereinbarten Termin zu erbringen. Die Frist beginnt mit der vollständigen Übergabe an NetCom allen notwendigen Zugangsinformationen zum entfernten Server bei einem externen Provider sowie allen für die Website relevanten Text- und Bildinformationen falls vorhanden.
NetCom bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er NetCom eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an NetCom. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NetCom. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von NetCom - entbinden das Einzelunternehmen jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
XI. Gewährleistung
Im Falle der berechtigten und rechtzeitigen Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch NetCom zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Jegliche Gewährleistung von NetCom erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch ein Nichteinhalten der in der Website enthaltenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde die Website ohne Zustimmung von NetCom selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
XII. Haftungsbeschränkung
NetCom haftet nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die nicht an der erstellten Website selbst entstanden sind, z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Datensicherungen sind vom Kunde selbst regelmäßig durchzuführen. NetCom haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die NetCom vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt folgendes: NetCom haftet für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NetCom, es sei denn, es handelt sich um nicht vorhersehbare Schäden.
XIII. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von NetCom. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen NetCom und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von NetCom örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart.
Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von NetCom an Dritte abtreten.
Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.